Begründungen für den Schutz von Natur

Begründungen für den Schutz der Natur sind die Moral schlechthin, die Verpflichtung gegen- über der Schöpfung, der Erhalt ökologisch wertvoller Arten und Lebensräume, der Erhalt von Genressourcen zum Wohle der Menschheit, der Schutz der Umwelt, die Verantwortung gegenüber Arten und Lebensräumen und schließlich die Schönheit der Natur.

Moral und Naturschutz
Ehrenamtliche Naturschützer verstehen ihre Tätigkeit als selbstlos, als moralische Verpflich- tung. Der amtliche Naturschutz profitiert von diesem Image. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass sich der Naturschutz auf ausgewählte, meist charismatische Arten und im We- sentlichen auf offene oder halboffene Lebensräume konzentriert. Hierbei lässt sich nicht ver- meiden, dass andere Arten zurückgedrängt werden müssen bzw. dass versucht wird, natür- liche Prozesse zu verhindern. Jahrzehnte lang wurden vom Naturschutz deshalb bis vor kur- zem an Nord- und Ostsee Möwen vergiftet, erschossen und die Brut behindert, um die „wert- volleren“ Seeschwalben zu „schützen“. Zum Schutz von Bodenbrütern werden Füchse und Krä- hen in Fallen getötet oder abgeschossen. Der Naturschutz beinhaltet also Maßnahmen, die zwar nicht gegen gesetzliches Regelwerk verstoßen müssen, aber deshalb noch lange nicht legitim oder gar moralisch sein müssen. Wer seine Schutzbemühungen um spezielle Arten als moralisch versteht, stellt sich z.B. neben den zweifelsfrei moralischen Einsatz gegen Streubomben und Tret- minen.

Natur als Schöpfung
Wer Natur als Schöpfung versteht, argumentiert religiös. Diese Haltung mag ehrenvoll sein. Als Argument für den Schutz der Natur bleibt es aber beschränkt auf gläubige Menschen, und niemand kann zu einem Glauben gezwungen werden. Die Betrachtung der Natur als Schö- pfung birgt ein Risiko, denn es postuliert einen Schöpfer. Damit werden die wissenschaft- lichen Erkenntnisse der Evolutionsbiologen negiert. Man kann den „Schöpfer“ als Metapher, aber nicht als naturgesetzliche Realität verstehen.

„Der ökologische Wert der Natur“
Das Argument, der Naturschutz müsse ökologisch wertvolle Arten und Lebensräume bewah- ren, ist schon im Ansatz problematisch. Denn die Ökologie als Wissenschaft wertet nicht. Der Ökologe kann also keinesfalls wissenschaftlich den Wert von Natur oder auch deren Unwert nachweisen. (Nicht immer allerdings vermag der Ökologe wissenschaftliche Rationalität von seiner eigenen Weltanschauung zu trennen). Mittlerweile wird jedoch auf diesen inneren Wi- derspruch im Begriff reagiert, indem den Arten und Lebensräumen offiziell ein „naturschutz- fachlicher“ Wert zugeschrieben wird. Diese Be-Wertung nehmen also Naturschutzfachleute vor. Somit rechtfertigt sich der Naturschutz mit sich selbst und nicht mehr über die Ökologie. Die Ökologie ist nur das Werkzeug, mit dem Kriterienkataloge erstellt werden, an denen sie die Wertigkeit von Arten festlegen. Damit wurde der Artenschutz verwaltungstechnisch mach- bar und gerichtsfest.
Somit rechtfertigt sich der Naturschutz mit sich selbst. Diese Selbstrechtfertigung birgt die Ge- fahr, sich der Hinterfragung durch die Öffentlichkeit zu entziehen. Dieser Naturschutz kann die Rechtfertigung aber rasch verlieren, wenn Argumente außerhalb des fachlichen Natur- schutzes allgemein als überzeugender erachtet werden. So wird von weiten Teilen der Öffent- lichkeit der Schutz von Kammmolchen bei aller naturschutzfachlichen Wertigkeit abgelehnt, wenn dieser Schutz beim Straßenbau Millionen an Steuergeldern verschlingt.

Natur als Genpool
Genetische Vielfalt wird durch große Populationen gefördert. Wer also Natur schützt, sichert einen u.U. wertvollen Genpool. Da sich, insbesondere für europäische Arten, ein pflanzlicher Genpool auch im Gewächshaus und in flüssigem Stickstoff bewahren lässt, sind die prakti- schen Auswirkungen für den Naturschutz vor der Haustüre bedeutungslos. Wird zudem ein wirtschaftlich nutzbares Gen gefunden, verliert sich die Schutzwürdigkeit derjenigen Art oder der speziellen Herkunft oder des Lebensraumes, aus der dieses Gen stammt.

Verantwortung gegenüber der Natur oder für den Naturfreund
Der Begriff „Verantwortung“ muss im Sinne von Kant spezifiziert werden. Er unterscheidet zwischen der eigentlichen Verantwortung und der Verantwortung „in Ansehung“. Verantwortung sollten wir für Menschen, also für ihr Recht auf Leben und darüber hinaus auch für das Recht auf ein gutes Leben tragen. Gegenüber Sachen haben wir eine Verantwortung in Ansehung. Wem Verantwortung für eine Maschine übertragen wird, der hat allenfalls eine Ver- antwortung gegenüber dem Eigentümer der Maschine, nicht jedoch gegenüber dem Material des Geräts und dessen Funktionalität.
Die unbelebte Natur ist unbestritten eine Sache. Für Pflanzen lässt sich schwerlich ein Argu- ment finden, warum diese keine Sache sein sollen. Um die Antwort auf die Frage, ob leidens-fähige Tiere eine Sache sind, kommen wir, bezogen auf die Problematik des Naturschutzes, herum. Denn leidensfähigen Tieren hat die westliche Gesellschaft einen besonderen Schutz gewährt. Dieser Schutz hat einen so hohen Stellenwert, dass er über dem Schutz durch den Naturschutz steht. Schwierig bleibt die Entscheidung bei Tieren, die keine Leidensfähigkeit nach unserem menschlichen Verständnis haben.
Eine Verantwortung gegenüber der Natur als Sache besteht deshalb allenfalls in einer Ver- antwortung für die Menschen, für welche das Erleben von Natur Teil eines guten Lebens ist.

Wenn z.B Hobby-Angler Kormorane von ihrem Schlafbaum verjagen, ich mich aber über das abendliche Naturschauspiel einfliegender und rufender Kormorane besonders freue und mich die als grausam em- pfundene Behandlung der Tiere belastet, handelt der Angler unverantwortlich gegen mich. Denn er setzt sich einseitig mit der vermeintlich als notwendig erachteten Maßnahme zur Durchsetzung seines Hobbys über mein Recht auf ein „gutes Leben“ hinweg.

Das Recht auf ein gutes Leben, das im Naturerlebnis beruht, kollidiert mit andersartigen Vor- stellungen von einem guten Leben. Wessen „Recht“ höher steht, entscheidet letztlich die Ge- sellschaft. Die Verantwortung gegenüber naturliebenden Menschen besteht also nicht abso- lut, sondern muss ausgehandelt bzw. eingefordert werden.
Die positive Wirkung des Naturgenusses auf den Menschen, die Funktion der Natur als Psy- chotop, ist keinesfalls eine vage Behauptung, sondern sie kann objektiv nachgewiesen wer- den. Hierzu sei auf das Portal "natursoziologie" (am Textende verlinkt) verwiesen.
Problematisch ist das Argument, wir trügen Verantwortung für kommende Generationen. Wo- her kennen wir die Wertvorstellungen einer Gesellschaft, die es noch gar nicht gibt? Vielleicht würde sie beklagen, dass wir Wildnisse statt intakte Infrastrukturen hinterlassen haben.

Auch wenn wir im Umgang mit der Natur uns nicht immer in der Verantwortung für den Natur- liebhaber sehen (müssen), sollen wir mit der Natur schonend umgehen. Hierfür genügt es schon, wenn wir der Natur ernsthaft Respekt entgegen bringen. Ein Vögelchen, das seine Jungen füttert, mag süß aussehen. Für den Vogel selbst ist das Füttern seiner Nachkommen eine existentielle, strapaziöse Tätigkeit, für die Jungen eine Frage des Weiterlebens oder Verhungerns. Dies gilt auch für den Greifvogel, den wir emotional nicht als süß, sondern als grausam einstufen mögen.                                                                                                                           Aus dem Wissen über die Lebensbedingungen der Tiere, aber auch von Pflanzen, resultiert für uns keine direkte Verantwortung, aber wir sollten deren Lebenswillen respektieren und nicht ohne Not eingreifen.

Umweltschutz als Naturschutz
Der Schutz der Natur nützt auch der Umwelt – so lautet die gängige Meinung. Der Umwelt-schutz hat jedoch einen eindeutigen Schwerpunkt im Schutz der Menschen vor schädlichen Einflüssen aus der Umwelt. Hierzu zählen so unterschiedliche Schadfaktoren wie Radio-aktivität, Lärm, Hochwasser, Allergie auslösende Insekten- und Pflanzenteile. Der Umwelt-schutz unterscheidet nicht, ob die Schadfaktoren natürlich sind, vom Menschen verstärkt oder direkt erzeugt werden. Die Umkehrung obiger Aussage, dass also die Natur geschützt ist, wenn der Mensch geschützt wird, findet allenfalls exemplarische Bestätigung, aber keine Allgemeingültigkeit. An der Gleichsetzung von Naturschutz und Umweltschutz wird trotz all- fälliger Widersprüche bislang hartnäckig festgehalten.

Zusammenfassend lässt sich somit der Schutz der Natur mit obigen Argumenten nicht all- gemeingültig und allenfalls im Einzelfall im Zuge einer Konsensfindung mit der Mehrheit der Bevölkerung rechtfertigen. Diese Konsensfindung wird möglicherweise umso schwieriger, je wirkungsloser Artenschutzmaßnahmen sind und je mehr sie mit anderen gesellschaftlichen Aufgaben konkurrieren. Das Argument, die Roten Listen bedrohter Tierarten würde immer länger, kann auch gegen den wirkungslosen und deshalb zu teuren Naturschutz verwendet werden.

Obwohl der Naturschutz mit den genannten Argumenten keine allgemeingültige Recht-fertigung erfährt, hat er trotzdem eine erstaunliche Akzeptanz, nicht nur bei ausgewiesenen Naturfreunden, sondern in der breiten Bevölkerung. Es stellt sich somit die Frage nach dem wahren Hintergrund für diese Akzeptanz.
M.E. liegt sie in der Ästhetik, dem ursprünglichen Beweggrund für den Naturschutz.

Natur und Ästhetik

Menschen gehen in aller Regel nicht in die Natur, weil diese „ökologisch wertvoll“ oder ge- fährdet ist, sondern weil es ihnen dort gefällt. Sogar Motorradfahrer bevorzugen bei ihren Sonntagsausflugskolonnen landschaftlich attraktive Landschaften. Trotz künstlicher Klet- terwände suchen Kletterer noch immer natürliche Felswände auf.
Wer jedoch die Ästhetik der Natur auf ihre positive Wirkung für den Tourismus beschränkt, greift zu kurz. Es keimt sogar der Verdacht, mit diesem Argument solle die Ästhetik als Begrün- dung für den Schutz der Natur diskriminiert werden.
Es kann nicht die „Schönheit“ der Natur sein, deretwegen sie von sehr unterschiedlichen Men- schen aufgesucht wird, denn Schönheit wird sehr uneinheitlich aufgefasst. Es ist vielmehr die sinnliche Wahrnehmung der Natur, die Ästhetik. Von genormten, TÜV-geprüften Klettergriffen geht eben weniger Reiz aus als von Ritzen und Zacken in einer Felswand, die dem Kletterer gar keinen so sicheren Halt bieten mögen. Das Joggen durch einen schattigen Wald lässt sich in seinem Erlebniswert offensichtlich nicht ersetzen durch ein Laufband im Fitnesscenter. Wenn von der Schönheit der Natur gesprochen wird, wird damit meist die Ästhetik gemeint, also die sinnliche Wahrnehmung.
Die Naturromantik hatte ihren Ursprung in den Zeiten der Industrialisierung, als das Leben in den Städten mit ihrem Lärm, Schmutz und Gestank an Qualität verlor und diese in der freien Natur wieder gesucht wurde. Damals hatte niemand ein Problem, sich zur Schönheit der Natur zu bekennen, wie die Landschaftsmaler zeigen, oder später auch z.B. Heimito von Doderer mit seinen Naturbeschreibungen. Mit zunehmender Bürokratisierung des Lebens wurde auch die Natur Gegenstand der Verwaltung. Ästhetik und gar „Schönheit“ sind aber keine verwaltungstauglichen Begriffe. Deshalb wurde der wissenschaftlich klingende Begriff der „Ökologischen Wertigkeit“ eingeführt, durchaus akzeptiert von den Ökologen, die zwar als Privatperson werten dürfen, nicht aber als Wissenschaftler. Arten und Lebensräume wurden nun tabellarisch erfasst und mit einem Wert verknüpft. Damit war ein Werkzeug geschaffen, das bei Konflikten mit der Naturschutzverwaltung gerichtsfest ist. Seitdem glaubt der Natur-schutz, auf die Begründung für den Erhalt der Natur aufgrund deren Schönheit verzichten zu können.
Wer die Natur „schön“ findet, wird zudem oft als romantischer Naturschwärmer abgetan. Der Begriff „Schönheit“ ist ohnehin abgegriffen: Man bezeichnet eine Frau eher als attraktiv denn als schön. Ähnlich abgewertet ist auch der Begriff „sinnlich“ bzw. umgedeutet in „erotisch“. Dabei erfolgt eine sinnliche Wahrnehmung nicht mehr und nicht weniger und ganz bewusst mit den Sinnen, also mit dem Sehen, den Riechen, Schmecken, Fühlen, Hören. Diese Wahr- nehmungen haben für sich ihre Bedeutung und müssen nicht rational gedeutet werden. Wer ein Bild oder einen Roman als Kunstwerk betrachtet, sucht darin keine rationale Handlungs- anweisung wie beim Betrachten eines Verkehrsschildes bzw. eines Kontoauszuges. So sollte auch aus der ästhetischen Wahrnehmung von Naturwerken keine Handlungsanweisung erwartet oder abgeleitet werden.
Erst in einem zweiten Schritt, mit dem Verlangen nach Wiederholung einer ästhetischen Wahrnehmung entsteht der Wunsch nach Erhalt und Schutz des Kunst- bzw. Naturwerkes, und ein dritter Schritt führt zu Faksimiles, Kopien, Imitaten und Fälschungen, auch von Naturwerken.
Die monetäre Bewertung von Kunst- und Naturwerk läuft getrennt von der Ästhetik. Nicht der Marktwert der Kunstwerke lockt die Menschen ins Museum, sondern die Ästhetik. Vielmehr ist die Gesellschaft erst dann bereit, für Kunst zu zahlen, wenn sie für die Kunst gewonnen wer- den kann. Denn wie jeder gesellschaftliche Wert kostet Kunst. Wer also versucht, die Bevöl- kerung zu überreden, die Kosten für Wildnis zu tragen und hierzu mit den Funktionen der Wild- nis argumentiert, handelt wie ein Kunsthändler, der Kunst allein nach dem aktuellen Auktions- preis bewerten würde.
Es ist zu einfach, Argumente zu widerlegen, wonach Wildnis die Folgen der „Klimakatastro- phe“ mindern würde. Denn effizienter für eine Absenkung des CO2-Gehalts der Luft ist die Nutzung von Bäumen als Möbel- oder Bauholz und deren endgültige, thermische Verwertung, und immer noch besser ist es, das Holz gleich energetisch zu nutzen. Damit wird zwar das CO2 wieder freigesetzt, aber es hat andere Emittenten ersetzt, und ausschließlich auf diesem Ersatz beruht längerfrisitig die CO2-"Einsparung". Es ist aber, wie oben ausgeführt, gar nicht ziel- führend, für Wildnis mit derartigen Argumenten die Werbetrommel zu rühren.
Erst wenn der ästhetische Wert der Wildnis (an)erkannt wird, wird die Gesellschaft bereit sein, die Kosten zu tragen. Kein Mensch findet glaubhaft Wildnis an sich gut, weil davon die Touris- musbranche profitieren könnte. Bei dieser Argumentation (auch seitens der Naturschutzver- bände) wird ein wichtiger Schritt übersprungen: Die Vermittlung von Wildnis als ideellem Wert. Der Naturschutz ist hierzu offensichtlich nicht der geeignete Vermittler. Er akzeptiert zwar Wild- nis, wenn sie schon vorliegt und wenn es sich um einen artenreichen, seltenen Lebensraum handelt. Das Zulassen von Wildnis auf dafür geeigneten Flächen wird jedoch vehement ver- hindert, wenn Verwilderung beliebte Arten verdrängt oder deren Vermehrung nicht förderlich ist. In solchen Fällen wird „lenkend“ in die Wildnis, auch in das Management von National- parken, eingegriffen.
Der Verbandsnaturschutz hat die Ästhetik der Wildnis nicht verinnerlicht, weil er in seine Arten- listen verstrickt ist und mit dem Artenschutz politische (und wirtschaftliche) Erfolge erzielt hat. Für ein Umdenken sind die Verbände zu stark in ihrer trägen Masse angewachsen  Der Natur- schutz durch Behörden beruht auf diesen Artenlisten und stützt sich auf den politischen Er- folgen der Verbände. Das Konzept der Wildnis werden die Behörden also umso leichter um- setzen können, je erfolgreicher die Verbände Öffentlichkeitsarbeit für „Wildnis“ geleistet haben. Dazu allerdings müssten die Naturschutzverbände über den eigenen Schatten springen, kein leichtfüßiges Unternehmen für eine Organisation mit Millionenumsätzen und erprobten Marketingstrategien.
Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Kultur der Wildnisidee annimmt – wenn sie die Natur als kunstschaffend neben dem Künstler versteht, wenn Kunstwerk und Naturwerk nicht als Wider- spruch gelten, sondern wenn Wildnis gerade im Kontrast zu den kulturellen Werken des Men- schen ästhetisch wahrgenommen wird.

 Interner link:            <mehr >
                                   aus der < NATIONALPARKZEITUNG>  Wildnis, eine Erfahrung

Externe links           <zur Ästhetik aus der ZEIT>   
                                   <zu Psyche und Natur: www.natursoziologie.de"     


  
Wenn sich der Wanderer mit einem Pfad zufrieden gibt, zerstört er keine Wildnis. Gerade ein schmaler Steig, der Geländeform angepasst, kann sehr aufregend sein.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, hier den Menschen auszuschließen. Die meisten Tiere fürchten den Menschen nicht, wenn er ihnen nicht nachstellt.





Unzugängliche Landschaften vermitteln das Gefühl von Geheimnis, und Unberührtheit.           Sie lassen ein Bild von Wildnis entstehen.